De-Minimis 2023 fällt in ein Jahr mit Rekordausgaben des Bundes. Obwohl das Budget des Förderprogramms De-Minimis in 2023 nahezu unverändert ist, gibt es erhebliche Kürzungen bei den De-Minimis Maßnahmen. (Die De-Minimis Termine zum Antragsstart De-Minimis finden Sie hier – grundlegende Informationen zu De-Minimis 2023 auch auf www.foerdermittel.fans.)
Eine besonders wichtige De-Minimis Maßnahme ist bei De-Minimis 2023 von den Kürzungen des De-Minimis Maßnahmenkatalogs betroffen: Die bisher als De-Minimis Maßnahme bezuschusste Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung. Diese hatte mit der Nummer 2.1 eine eigene Maßnahmenkategorie im De-Minimis Maßnahmenkatalog. Der De-Minimis Maßnahmenkatalog gibt Antworten auf die Frage: Was fördert De-Minimis?
De-Minimis 2023: De-Minimis Maßnahmenkategorie Arbeitskleidung (2.1) entfällt vollständig
Konkret führt der Wegfall der De-Minimis Maßnahmenkategorie 2.1 für Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung dazu, daß beispielsweise
- Handschuhe (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
- Sicherheitsschuhe (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
- Arbeitshosen (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
- Arbeitsjacken (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
aber auch
- Corona-Tests (seit Beginn der Corona Pandemie als De-Minimis Maßnahme förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
nicht mehr im Förderprogramm De-Minimis förderfähig sind.
De-Minimis 2023 ohne Arbeitskleidung – jetzt erst recht besondere Vorsicht bei der Nutzung des Förderprogramms De-Minimis!
Grundsätzlich sind nur überobligatorische Maßnahmen im Förderprogramm De-Minimis förderfähig. Daran ändert sich auch bei De-Minimis 2023 nicht. Insofern ist die Abschaffung der De-Minimis Maßnahmenkategorie Arbeitskleidung auch eine Reaktion auf viel Missbrauch: In vielen Unternehmen, bei vielen Tätigkeiten ist bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben. Sie ist damit nie über De-Minimis förderfähig gewesen – auch lange vor De-Minimis 2023.
Auf der anderen Seite gibt es eine inflationär große Zahl von selbsternannten Fördermittelberatern, die weder über die rechtlichen Hintergründe verfügen, oftmals keine Gefahrgutausbildung haben und zum Teil nicht einmal die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr abgelegt haben. Diese schlossen Verträge mit Unternehmen, ohne sich überhaupt zu erkundigen, was transportiert wird. Es war abzusehen, daß etliche De-Minimis Verwendungsnachweise für Arbeitskleidung zu falschen De-Minimis Abrechnungsbescheiden geführt haben. Glücklicherweise sieht das Gesetz eine zehnjährige Verjährungsfrist vor, so daß nun rückwirkend die Auszahlungen für De-Minimis Zuschüsse für Arbeitskleidung zurückgefordert werden können. Aufgrund der De-Minimis Maßnahmenkategorie Angabe für Arbeitskleidung in den De-Minimis Verwendungsnachweises kann dies mindestens rückwirkend bis zur De-Minimis Förderperiode 2016 maschinell vorbereitet werden. Hier dürften sehr hohe Summen wieder zurück geholt werden.
Um so wichtiger ist es bei der Antragstellung und der gesamten Abwicklung des Förderprogramms De-Minimis genau hinzusehen, wen man – im Unternehmen oder außerhalb – damit beauftragt. Bei uns sind Sie natürlich auf der sicheren Seite: Jeder, der in unserem De-Minimis Fördermittelservice für Sie gegenüber der Bewilligungsbehörde unterschreibt, verfügt bei uns
- über einen wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss (wir verstehen Unternehmen)
- eine Gefahrgutausbildung und einen gültigen Gefahrgutbeauftragtennachweis (ohne diese können Sie keine Entscheidungen über die Förderfähigkeit bei De-Minimis treffen)
- die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr oder eine Ausbildung als Speditionskaufmann (ohne diese können Sie auch viele De-Minimis Maßnahmen nicht hinsichtlich der Förderfähigkeit beurteilen)
- jahrelange Berufserfahrung im Straßengüterverkehr (wir kennen die Transportbranche und sind gut vernetzt).
De-Minimis 2023 ohne Förderung von Arbeitskleidung: Weitere Informationen
Einen grundsätzlichen Überblick zu De-Minimis 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst:
De-Minimis 2023: Der wichtige Ausblick auf die Förderperiode De-Minimis 2023
Weitergehende Informationen zu De-Minimis 2023 ohne Förderung von Arbeitskleidung in unserer aktuellen De-Minimis Depesche:
Wir wünschen Ihnen viele interessante Einblicke bei der Lektüre!
Ihre Speditionsexperten