Förderprogramm Archive - Die Speditionsexperten

trailer-2a.jpg

LKW Förderung: Neues, zusätzliches Förderprogramm für LKW und Trailer

Neben der Förderung von LKW über das Förderprogramm De-Minimis gab es während der Corona-Pandemie zwei weitere, überaus erfolgreiche LKW-Förderprogramme:

Beide Förderprogramme für LKW haben insbesondere diesen beiden Zielen gedient:

  1. Die Auslastung der Nutzfahrzeughersteller nicht zu sehr einbrechen zu lassen und alle damit verbundenen Arbeitsplätze abzusichern
  2. Den CO2-Ausstoß von LKW zu senken

Im zweiten Halbjahr wird ein weiteres LKW-Förderprogramm aufgelegt. Dieses wird Fahrzeugkomponenten am LKW fördern, die den CO2-Ausstoß mindern. Im Gegensatz zur LKW-Abwrackprämie aus dem Jahr 2021 ist kein Tausch eines alten Fahrzeugs notwendig um in Genuss der LKW-Förderung zu kommen.

Weitergehende Informationen zu dem Förderprogramm haben wir in der aktuellen Ausgabe unserer De-Minimis Depesche zusammengefasst. Unsere De-Minimis Depesche informiert Sie regelmäßig und kostenlos insbesondere zu den aktuellen Fördermöglichkeiten im Förderprogramm De-Minimis („Was wird gefördert?“). Sie können die De-Minimis-Depesche hier abonnieren.

Neues Förderprogramm 2023 für Trailer & Co.: Neuauflage ENF und ITT – De-Minimis Depesche: Der Blog zum Förderprogramm des BALM (deminimis.info)

 


Arbeitskleidung.jpg

De-Minimis 2023 fällt in ein Jahr mit Rekordausgaben des Bundes. Obwohl das Budget des Förderprogramms De-Minimis in 2023 nahezu unverändert ist, gibt es erhebliche Kürzungen bei den De-Minimis Maßnahmen. (Die De-Minimis Termine zum Antragsstart De-Minimis finden Sie hiergrundlegende Informationen zu De-Minimis 2023 auch auf www.foerdermittel.fans.)

Eine besonders wichtige De-Minimis Maßnahme ist bei De-Minimis 2023 von den Kürzungen des De-Minimis Maßnahmenkatalogs betroffen: Die bisher als De-Minimis Maßnahme bezuschusste Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung. Diese hatte mit der Nummer 2.1 eine eigene Maßnahmenkategorie im De-Minimis Maßnahmenkatalog. Der De-Minimis Maßnahmenkatalog gibt Antworten auf die Frage: Was fördert De-Minimis?

De-Minimis 2023: De-Minimis Maßnahmenkategorie Arbeitskleidung (2.1) entfällt vollständig

Konkret führt der Wegfall der De-Minimis Maßnahmenkategorie 2.1 für Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung dazu, daß beispielsweise

  • Handschuhe (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
  • Sicherheitsschuhe (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
  • Arbeitshosen (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)
  • Arbeitsjacken (bisher als De-Minimis Maßnahme Arbeitskleidung förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)

aber auch

  • Corona-Tests (seit Beginn der Corona Pandemie als De-Minimis Maßnahme förderfähig – in De-Minimis 2023 nicht mehr)

nicht mehr im Förderprogramm De-Minimis förderfähig sind.

De-Minimis 2023 ohne Arbeitskleidung – jetzt erst recht besondere Vorsicht bei der Nutzung des Förderprogramms De-Minimis!

Grundsätzlich sind nur überobligatorische Maßnahmen im Förderprogramm De-Minimis förderfähig. Daran ändert sich auch bei De-Minimis 2023 nicht. Insofern ist die Abschaffung der De-Minimis Maßnahmenkategorie Arbeitskleidung auch eine Reaktion auf viel Missbrauch: In vielen Unternehmen, bei vielen Tätigkeiten ist bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben. Sie ist damit nie über De-Minimis förderfähig gewesen – auch lange vor De-Minimis 2023.

Auf der anderen Seite gibt es eine inflationär große Zahl von selbsternannten Fördermittelberatern, die weder über die rechtlichen Hintergründe verfügen, oftmals keine Gefahrgutausbildung haben und zum Teil nicht einmal die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr abgelegt haben. Diese schlossen Verträge mit Unternehmen, ohne sich überhaupt zu erkundigen, was transportiert wird. Es war abzusehen, daß etliche De-Minimis Verwendungsnachweise für Arbeitskleidung zu falschen De-Minimis Abrechnungsbescheiden geführt haben. Glücklicherweise sieht das Gesetz eine zehnjährige Verjährungsfrist vor, so daß nun rückwirkend die Auszahlungen für De-Minimis Zuschüsse für Arbeitskleidung zurückgefordert werden können. Aufgrund der De-Minimis Maßnahmenkategorie Angabe für Arbeitskleidung in den De-Minimis Verwendungsnachweises kann dies mindestens rückwirkend bis zur De-Minimis Förderperiode 2016 maschinell vorbereitet werden. Hier dürften sehr hohe Summen wieder zurück geholt werden.

Um so wichtiger ist es bei der Antragstellung und der gesamten Abwicklung des Förderprogramms De-Minimis genau hinzusehen, wen man – im Unternehmen oder außerhalb – damit beauftragt. Bei uns sind Sie natürlich auf der sicheren Seite: Jeder, der in unserem De-Minimis Fördermittelservice für Sie gegenüber der Bewilligungsbehörde unterschreibt, verfügt bei uns

  • über einen wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss (wir verstehen Unternehmen)
  • eine Gefahrgutausbildung und einen gültigen Gefahrgutbeauftragtennachweis (ohne diese können Sie keine Entscheidungen über die Förderfähigkeit bei De-Minimis treffen)
  • die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr oder eine Ausbildung als Speditionskaufmann (ohne diese können Sie auch viele De-Minimis Maßnahmen nicht hinsichtlich der Förderfähigkeit beurteilen)
  • jahrelange Berufserfahrung im Straßengüterverkehr (wir kennen die Transportbranche und sind gut vernetzt).

Nutzen Sie unser KnowHow für eine sichere und solide Abwicklung des Förderprogramms De-Minimis. Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je Monat. Informieren Sie sich hier.

De-Minimis 2023 ohne Förderung von Arbeitskleidung: Weitere Informationen

Einen grundsätzlichen Überblick zu De-Minimis 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst:

De-Minimis 2023: Der wichtige Ausblick auf die Förderperiode De-Minimis 2023

Weitergehende Informationen zu De-Minimis 2023 ohne Förderung von Arbeitskleidung in unserer aktuellen De-Minimis Depesche:

De-Minimis 2023: Arbeitskleidung und Sicherheitsausstattung nicht mehr förderfähig – De-Minimis Depesche: Der Blog zum Förderprogramm des BAG (deminimis.info)

Wir wünschen Ihnen viele interessante Einblicke bei der Lektüre!

Ihre Speditionsexperten


2023-1200x675.jpg

In wenigen Tagen beginnt die Förderperiode De-Minimis 2023. De-Minimis 2023 fällt in ein Jahr mit Rekordausgaben im Bundeshaushalt. Dennoch bleibt das Fördermittelbudget von De-Minimis 2023 nahezu unverändert – gute Nachrichten also. Eine kompakte Übersicht zu De-Minimis 2023 finden Sie übrigens auch hier: www.foerdermittel.fans.

Die Bewilligungsbehörde, das BAG, ändert indes in 2023 nicht nur ihren Namen in BALM. Das BAG bzw. BALM rüstet auch weiter bei der Betrugsprävention auf. Auch das ist gut. Schließlich können bis zu zehn Jahre rückwirkend De-Minimis Fördermittel für nicht korrekt abgerechnete De-Minimis Maßnahmen – insbesondere solche, die nicht im De-Minimis Maßnahmenkatalog standen – zurückgefordert werden. Da wird in den kommenden Monaten und Jahren also einiges zurück in die De-Minimis Fördertöpfe fließen. Auch hier: Wenn Sie sich die Frage stellen Was wird durch De-Minimis 2023 gefördert klicken Sie auf den vorangehenden Link. (Und wenn Sie bei De-Minimis 2023 auf Nummer sicher gehen wollen: Nutzen Sie unseren De-Minimis Fördermittelservice ab 12,90 Euro je LKW und Monat.

Es ist also an der Zeit für den jährlichen Ausblick:

  • Wie wird De-Minimis 2023?
  • Worauf muss bei De-Minimis 2023 besonders geachtet werden?
  • Hat die Mauterhöhung ab Januar 2023 Einfluss auf De-Minimis 2023?
  • Welche Termine gelten für De-Minimis 2023?

All das haben wir in unserer aktuellen Ausgabe unserer De-Minimis Depesche für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hier:

De-Minimis 2023: Der wichtige Ausblick auf die Förderperiode De-Minimis 2023

Wir wünschen Ihnen viele interessante Einblicke bei der Lektüre!

Ihre Speditionsexperten

PS: Die De-Minimis Termine, auch für De-Minimis 2023, finden Sie natürlich stets auch auf unserer De-Minimis Termine Seite.


Deminimis-Frachtenboerse.jpg

Das Förderprogramm De-Minimis bezuschusst die Ausgaben für die Nutzung von Frachtenbörsen mit bis zu 80% der Nettoausgaben: Frachtenbörsen vermeiden Leerfahrten, senken die Emissionen und stärken damit den Umweltschutz. Unternehmen, die das Förderprogramm De-Minimis nutzen können, profitieren also sowohl von einer besseren Auslastung ihrer LKW als auch von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gibt aber Fallstricke, die bei der Bezuschussung der Frachtenbörsen im Programm De-Minimis unbedingt zu beachten sind! (Lesen Sie hierzu auch stets unsere 9 Tipps, um der nächsten De-Minimis Prüfung ihren Geschäftsräumen entspannt entgegenzusehen)

Den vollständigen Beitrag zur Förderung von Frachtenbörsen über das Programm De-Minimis lesen Sie hier.